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Versicherungsrecht

Hierunter versteht man die Rechtsmaterie, die als unselbständiger Teil des Handels- und bürgerlichen Rechts die Beziehungen zwischen Privaten und Versicherungsunternehmen regelt. Es umfasst insbesondere das Versicherungsvertragsgesetz (VersVG), berührt jedoch auch die Fachgebiete Strafrecht, Zivil-, Verkehrs- und Steuerrecht. Dies erfordert jedoch besondere fachspezifische Kenntnisse, zumal es eine Vielzahl von verschiedenen Versicherungsarten (Rechtsschutzversicherung, Haftpflichtversicherung, Unfallsversicherung, Lebensversicherung, Feuerversicherung u.a.) gibt.

Wir sind gerne bereit, Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche behilflich zu sein.