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Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt u.a. sämtliche Rechtsfragen, die sich auf ein Arbeitsverhältnis (Dienstverhältnis) beziehen. Grundlage des Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitsvertrag (Dienstvertrag), der unter Berücksichtigung der wesentlichen arbeitsrechtlichen Bestimmungen (Gesetze, Verordnungen, Kollektivverträge und Betriebsvereinbarungen) abgeschlossen werden muss.

Wir vertreten Arbeitnehmer (Arbeiter und Angestellte sowie Lehrlinge) und Arbeitgeber sowohl außergerichtlich als auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit

  • der Begründung eines Arbeitsverhältnisses und dem Abschluss eines Dienstvertrages
  • der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses (einvernehmliche Auflösung, Kündigung, Entlassung oder vorzeitiger Austritt)
  • der Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen aus offenem Entgelt (Gehalt, Lohn, Lehrlingsentschädigung etc.), an Kündigungsentschädigung, Urlaub (Urlaubsabfindung, Urlaubsersatzleistung etc.), Überstunden etc.
  • der Anfechtung von Kündigungen und Entlassungen etc.

Zur Wahrung einzuhaltender teilweise kurzer Fristen empfehlen wir eine umgehende Kontaktaufnahme (insbesondere nach der Beendigung von Arbeitsverhältnissen)!