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Miet- und Wohnrecht

Das Mietrecht (Bestandrecht) ist ein äußerst komplexes Rechtsgebiet, welches ständigen Novellierungen unterliegt. Nahezu jeder ist entweder auf der Vermieter- oder aber der Mieterseite damit konfrontiert.

Schon bei Abschluss eines Bestandvertrages (Miet- oder Pachtvertrages) gilt es, grundlegende Fehler zu vermeiden, um die Vertragsparteien vor unerwünschten Rechtsfolgen zu schützen (etwa Kündigungsschutz wegen ungültiger Befristung etc.). Auch ist es wichtig, frühzeitig den Geltungsbereich des Mietrechtsgesetzes abzuklären (Voll- oder Teilanwendungsbereich bzw. Vollausnahme vom Mietrechtsgesetz), je nach Art des Mietobjektes, Zeitpunkt der Errichtung etc.

Wir vertreten Sie gerichtlich und außergerichtlich in allen mietrechtlichen Fragen, etwa bei

  • der Erstellung und Überprüfung von Bestandverträgen (Miet- oder Pachtverträgen)
  • Mietzins- und Räumungsklagen
  • sonstigen Klagen und Anträgen im Außerstreitverfahren, etwa wegen Anerkennung als Hauptmieter, Durchführung von Erhaltungs- oder Verbesserungsarbeiten, Angemessenheit des vereinbarten oder begehrten Hauptmietzinses, Rückforderung von Kautionsbeträgen etc.

Zum Thema Wohnungseigentumsrecht wird auf die separaten Ausführungen in einem eigenen Tätigkeitsschwerpunkt verwiesen!