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Bank- und Kapitalmarktrecht

Im Mittelpunkt des Bankrechts stehen die zahlreichen vertraglichen Beziehungen zwischen Bank und Kunde, beispielsweise der Abschluss von Kreditverträgen (mit entsprechenden Aufklärungspflichten bei Vertragsabschluss, Rücktritts- und Mäßigungsrechte bei Verbraucherkrediten oder Bestimmungen hinsichtlich Zinsen), sowie der bargeldlose Zahlungsverkehr und das Einlagengeschäft. Wir vertreten die Kundeninteressen im Bereich des Bankrechts. Dazu zählen sowohl die Prüfung als auch die Durchsetzung von Ansprüchen gegen Banken im Bereich des Kreditrechts sowie bei der Inanspruchnahme aus Bürgschaften. Den Verträgen mit einer Bank liegen meist deren Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), die sich immer wieder hinsichtlich einzelner Klauseln als unwirksam erweisen, zugrunde.

Das Kapitalmarktrecht beinhaltet das Recht rund um die Ausgabe und den Handel austauschbarer Finanzinstrumente. Dabei handelt es sich um Wertpapiere (z.B. Aktien, Anleihen, Fonds etc.), deren Erwerb in der Regel zur Kapitalanlage erfolgt.

Nebst der Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes ist die hauptsächliche Zielsetzung des Kapitalmarktrechtes der Anlegerschutz. Durch Investitionen ergeben sich für Kapitalanleger nebst Gewinnchancen auch Verlustrisiken. Aufklärungspflichten sollen dabei eine Falschberatung des Kunden verhindern. Bei Verstößen drohen Banken und Anlageberatern Schadenersatzansprüche, die unsere Kanzlei durchsetzt.