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Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Errichtung von Testamenten

Um zukünftigen Streitigkeiten unter Ihren Nachkommen vorbeugen zu können, erstellen wir für Sie Testamente und sonstige letztwillige Verfügungen, verwahren diese über Ihren Wunsch und sorgen für eine Registrierung im Testamentsregister der österreichischen Rechtsanwälte.

Wir beraten Sie über beabsichtigte vorweggenommene Erbfolgen (etwa durch Schenkungs- oder Übergabsverträge, verbunden mit zurückbehaltenen Rechten für den Übergeber, wie Wohnungs- oder Fruchtgenussrechten, Veräußerungs- und Belastungsverboten, Erb- und Pflichtteilsverzichten etc.).

Wir vertreten Sie außergerichtlich und nötigenfalls gerichtlich in sämtlichen Erbrechtsangelegenheiten und Erbschaftsstreitigkeiten, wie etwa der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen (auch Schenkungspflichtteil), der Prüfung und Anfechtung von Testamenten etc.

Zu unserer Tätigkeit gehört auch die Vertretung von Erben und Vermächtnisnehmern im Verlassenschaftsverfahren sowie über Auftrag des oder der Erben die Durchführung von Verlassenschaftsabhandlungen im schriftlichen Weg.