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Strafrecht

Im Sinne einer bestmöglichen Verteidigung sowie der Wahrung der Beschuldigtenrechte empfehlen wir dringend, schon im Ermittlungsverfahren, etwa bei der Einvernahme bei der Polizei, einen Rechtsanwalt als Verteidiger beizuziehen. Wir vertreten sie durchgehend bis zum Hauptverfahren sowie erforderlichenfalls auch im Rechtsmittelverfahren vor den jeweiligen Strafgerichten. Weiters vertreten wir Geschädigte und Opfer als Privatbeteiligte im Strafverfahren.