Immer wieder kommt es vor, dass der wohlverdiente Urlaub nicht dem entspricht, was man sich erwartet bzw. erhofft hat und was von der Gegenseite, dem Reiseunternehmen, dem Hotel, dem Veranstalter etc. versprochen worden ist und demzufolge vom Konsumenten auch zu Recht erwartet werden konnte.
Häufig kommt es auch bereits auf der Hin- oder Rückreise zu Flugverspätungen, Umleitungen oder überhaupt zu einem Flugausfall. Wie ist die Rechtslage, wenn mein Gepäck verspätet oder überhaupt nicht am Urlaubsort eintrifft?
Für derartiges Ungemach stehen Ihnen Ersatzansprüche zu, kontaktieren Sie uns.