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Insolvenzrecht

Unter Insolvenz versteht man den finanziell existenzbedrohenden Zustand von Unternehmen oder Privatpersonen, bei dem nicht mehr alle fälligen Verbindlichkeiten befriedigt werden können bzw. eine Überschuldung des Unternehmens vorliegt.

Die Insolvenzordnung und das Strafgesetzbuch verpflichten den Schuldner zur fortlaufenden Analyse seiner wirtschaftlichen Situation und zur Einleitung eines Sanierungs- bzw. Konkursverfahrens, soweit die Zahlungsfähigkeit nicht kurzfristig wiederherstellbar ist. Geschäftsführer, die verspätet auf die Zahlungsunfähigkeit/Überschuldung des Unternehmens reagieren, kann eine persönliche Haftung für die Gesellschaftsverbindlichkeiten treffen.

Unsere Kanzlei berät Sie umfassend bei außergerichtlichen und gerichtlichen Restrukturierungs- und Sanierungsmaßnahmen, Durchsetzung von Forderungen vor und während einer Insolvenz sowie Vertretung von Schuldnern und Gläubigern im Insolvenzverfahren. Weiters unterstützen wir Sie bei der Geltendmachung von Anfechtungs- sowie Absonderungsrechten und Aussonderungsrechten im Insolvenzfall. Gerne helfen wir auch Privatpersonen bei der Schuldenbefreiung mittels Zahlungsplan oder Abschöpfungsverfahren.