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Wohnungseigentumsrecht

Wohnungseigentum ist das dem Miteigentümer einer Liegenschaft oder einer Eigentümerpartnerschaft eingeräumte dingliche Recht, ein Wohnungseigentumsobjekt ausschließlich zu nutzen und allein darüber zu verfügen (§ 2 Abs 1 Wohnungseigentumsgesetz).

Wir beraten und vertreten (zukünftige) Wohnungseigentümer im Zusammenhang mit

  • der Erstellung und Überprüfung von Kauf- und Wohnungseigentumsverträgen
  • Benützungsvereinbarungen über Allgemeinflächen
  • Vereinbarungen gemäß § 14 Abs 5 WEG bei Eigentümerpartnerschaften, mit welchen die Rechtsnachfolge bei Tod eines Eigentümerpartners geregelt wird
  • der Vertretung von Wohnungseigentümern, Eigentümerpartnerschaften und Eigentümergemeinschaften
  • Beschlussanfechtungen in Angelegenheiten der ordentlichen oder außerordentlichen Verwaltung
  • Klagen auf Gewährleistung, Schadenersatz oder Unterlassung wegen unzumutbarer Beeinträchtigung oder widmungswidriger Nutzung
  • Klagen auf Bezahlung des Betriebskostenrückstandes samt Klagsanmerkung und Berücksichtigung des gesetzlichen Vorzugspfandrechtes für die Eigentümergemeinschaft
  • der Vertretung in wohnungseigentumsrechtlichen Außerstreitverfahren gemäß § 52 WEG etc.