Sie erreichen uns unter

+43 5574 42 25 0 office@kanzlei-tl.at

Jagdrecht

Das Jagdrecht ist heutzutage ein sehr umfangreiches Fachgebiet. So werden die Jäger/Pächter nicht nur mit dem jeweiligen Landesjagdgesetz konfrontiert, sondern auch mit dem Naturschutzgesetz, dem Strafgesetzbuch und dem Waffengesetz.

Bereits bei der Anpachtung eines Jagdrevieres sollte im Jagdpachtvertrag das Problem des Wildschadens eindeutig geregelt werden. Die Verpflichtung zum Ersatz des Wildschadens wird im Jagdpachtvertrag in aller Regel auf den Pächter übertragen. Dieser sollte den Wildschadenersatz im Vertrag auf eine bestimmte Höhe begrenzen oder aber eine Wildschadenspauschale vereinbaren.

Unsere Kanzlei berät Sie gerne zu sämtlichen jagd- und waffenrechtlichen Fragen und Problemen.